Die EU-Registrierungspflicht für Ferienwohnungen ist seit Mai 2026 offiziell Thema für Gastgeber in ganz Europa. Mit der EU-Verordnung (EU) 2024/1028 wird schrittweise ein einheitliches Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietungen eingeführt.
Ziel der neuen Regelung ist mehr Transparenz bei Ferienunterkünften sowie eine bessere Datenerfassung und Kontrolle von Kurzzeitvermietungen innerhalb der Europäischen Union.
Doch viele Vermieter stehen aktuell vor denselben Fragen:
- Bin ich bereits betroffen?
- Wo bekomme ich meine Registrierungsnummer?
- Warum sagt meine Gemeinde noch, dass es keine Informationen gibt?
- Und was passiert, wenn ich aktuell noch keine Registrierung durchführen kann?
Gerade jetzt — in der Übergangsphase — herrscht in vielen Städten und Gemeinden noch Unsicherheit. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und vorbereitet zu sein.
Was ist die EU-Registrierungspflicht für Ferienwohnungen?
Mit der EU-Verordnung (EU) 2024/1028 verpflichtet die Europäische Union ihre Mitgliedsstaaten dazu, ein einheitliches Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietungen einzuführen.
Künftig sollen Ferienwohnungen und Ferienhäuser eine offizielle Registrierungsnummer erhalten, die bei Buchungsplattformen hinterlegt werden muss.
Betroffen sind unter anderem:
- Ferienwohnungen
- Ferienhäuser
- Serviced Apartments
- Gästezimmer mit kurzfristiger Vermietung
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Vermietung privat oder gewerblich erfolgt. Auch Gastgeber mit nur einer einzigen Unterkunft können betroffen sein.
Warum wird die Registrierung eingeführt?
Die EU verfolgt mit der neuen Regelung mehrere Ziele:
- mehr Transparenz im Markt der Kurzzeitvermietung
- bessere Datenerfassung
- einheitlichere Regeln innerhalb Europas
- stärkere Kontrolle regionaler Vorschriften
- bessere Zusammenarbeit mit Buchungsplattformen
Vor allem große Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt sollen künftig stärker mit Behörden zusammenarbeiten.
Was bedeutet das aktuell für Gastgeber?
Seit Mai 2026 befindet sich die Registrierungspflicht in der schrittweisen Umsetzung. Viele Bundesländer, Städte und Gemeinden arbeiten aktuell noch an den technischen Abläufen und Registrierungsportalen.
Genau deshalb erhalten viele Vermieter momentan widersprüchliche Aussagen wie:
- „Dafür haben wir noch keine Informationen.“
- „Das betrifft uns aktuell noch nicht.“
- „Wir warten noch auf Vorgaben.“
Das sorgt verständlicherweise für Verunsicherung.
Wichtig zu wissen:
Die EU-Verordnung selbst ist bereits beschlossen. Die konkrete Umsetzung erfolgt jedoch regional unterschiedlich schnell.
Welche Angaben werden vermutlich benötigt?
Je nach Gemeinde oder Bundesland können die Anforderungen leicht variieren. Häufig werden voraussichtlich folgende Informationen abgefragt:
- Name und Anschrift des Vermieters
- Adresse der Unterkunft
- Art der Nutzung
- maximale Gästeanzahl
- Anzahl der Betten
- ggf. Nachweise zur Genehmigung der Vermietung
- Angaben zur rechtmäßigen Nutzung der Unterkunft
Nach erfolgreicher Prüfung wird eine Registrierungsnummer vergeben.
Wo muss die Registrierungsnummer angegeben werden?
Die Registrierungsnummer soll künftig unter anderem auf folgenden Plattformen hinterlegt werden:
- Airbnb
- Booking.com
- FeWo-direkt
- weiteren Buchungsportalen
- teilweise auch auf der eigenen Website
Plattformen werden künftig verpflichtet, Registrierungsnummern stärker zu prüfen und nicht registrierte Unterkünfte entsprechend zu kennzeichnen oder zu sperren.
Was sollten Vermieter jetzt tun?
Auch wenn viele Kommunen aktuell noch keine finalen Prozesse anbieten, können Gastgeber sich bereits vorbereiten.
Empfehlenswert ist:
- Informationen der eigenen Gemeinde regelmäßig prüfen
- Aussagen möglichst schriftlich sichern
- wichtige Unterlagen frühzeitig sammeln
- Inserate und Vermietungsdaten aktuell halten
- Entwicklungen bei Buchungsplattformen beobachten
Gerade in der Übergangsphase kann eine gute Vorbereitung später viel Stress vermeiden.
Warum aktuell noch so viele Unsicherheiten bestehen
Viele Gemeinden befinden sich momentan noch mitten im Aufbau der neuen Systeme.
Häufig fehlen aktuell noch:
- technische Registrierungsportale
- interne Vorgaben
- Ansprechpartner
- konkrete Abläufe
- landesweite Umsetzungsrichtlinien
Das bedeutet jedoch nicht, dass die Registrierungspflicht nicht kommt — sondern lediglich, dass die praktische Umsetzung noch läuft.
Fazit: Jetzt vorbereiten statt später unter Zeitdruck handeln
Die EU-Registrierungspflicht wird die Vermietung von Ferienwohnungen langfristig verändern. Auch wenn Ende Mai 2026 noch nicht überall fertige Prozesse existieren, sollten Gastgeber das Thema bereits jetzt ernst nehmen.
Wer sich frühzeitig vorbereitet:
- spart später Zeit
- vermeidet Stress
- reduziert mögliche Buchungsausfälle
- behält den Überblick über notwendige Unterlagen
Gerade jetzt lohnt es sich, strukturiert und vorbereitet zu arbeiten.
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